Abstandsauflagen
Die gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln soll neben einer guten Wirkung gegen Schadorganismen auch zu keinen unannehmbaren Belastungen für die Umwelt führen. Um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer im Rahmen der Applikation zu unterbinden, werden bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels hinsichtlich der Anwendungsbestimmungen bestimmte Bedingungen und Auflagen in Österreich erteilt, welche auf der Handelspackung aufscheinen müssen. Diese Auflagen beinhalten die Festlegung von Mindestabständen zu Oberflächengewässern, welche bei der Ausbringung des Pflanzenschutzmittels einzuhalten sind. Es wird für jedes Pflanzenschutzmittel spezifisch auf Grund seiner Toxizität gegenüber Wasserorganismen unter Berücksichtigung der Aufwandmenge sowie der Kultur berechnet und festgelegt. Unter Regelabstand ist jener vorgeschriebene Mindestabstand zum Oberflächengewässer zu verstehen, der bei der Ausbringung unter Berücksichtigung der „Guten landwirtschaftlichen Praxis“ einzuhalten ist.