Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
- Es dürfen nur noch Pflanzenschutzmittel mit österreichischer Reg.-Nr. gekauft, gelagert und angewendet werden.
- Pflanzenschutzmittel dürfen nur in ihren Originalpackungen aufbewahrt werden
- Sie sind für Kinder und Haustiere unzugänglich und getrennt von anderen Stoffen in einem abschließbaren Kasten oder Raum zu lagern
- Packungen sind verschlossen, trocken und frostsicher aufzubewahren
- Produkte sind vorteilhaft nach ihrer Anwendung zu sortieren. Flüssige Mittel sind unten einzuordnen.
- Beachten Sie die individuellen Bestimmungen ihres Bundeslandes.