Düngung
Bei Mangel an Nährstoff(n) kommt es zu einer Mangelkrankheit und damit zu einer Enwicklungsbeeinträchtigung des Rebstockes.
Zur Düngung gehört sowohl die Düngung mit organischen (Humusdünger) als auch mit mineralischen Düngern (Mineraldünger). Ausführliche Informationen über die Düngung im Weinbau sind in der Broschüre „Sachgerechte Düngung im Weinbau“, 2. Auflage 2014, enthalten. Diese Broschüre kann unter der Internetadresse http://www.weinobstklosterneuburg.at/forschung/weinbau/aufgaben.html heruntergeladen werden. Auf den folgenden Seiten sind nur die wichtigsten Punkte der Düngung enthalten.
Die Grundlage für eine optimale Nährstoffversorgung des Weingartenbodens ist die Bodenuntersuchung. Es wird aus fachlichen Gründen für eine ausreichend fundierte Düngeempfehlung eine Untersuchung des Ober- und Unterbodens empfohlen. Sie soll alle 5 Jahre wiederholt werden. Bei der Planung einer Neuanlage oder nach Bodenniveauveränderungen sollte grundsätzlich eine Untersuchung des Ober- und Unterbodens erfolgen.
Düngung mit mineralischen Handelsdüngern
Stickstoffdüngung
Stickstoff (N) nimmt im Stoffwechsel der Rebe eine zentrale Stellung ein. Er hat großen Einfluss auf das Wachstum, den Fruchtansatz und den Ertrag. Er liegt in
vielfältiger Form im Boden vor. Die Hauptmasse befindet sich in relativ fester Bindung in der organischen Masse. Von dem, in der organischen Masse gebundenen Stickstoff werden jährlich nur etwa 1 % (in günstigen Fällen bis 4 %) durch die Tätigkeit der Bodenmikroorganismen freigesetzt. Dies kann eine Nachlieferung von ca. 50-150 kg N/ha/Jahr ergeben.
Der Stickstofffreisetzungsvorgang wird von folgenden Faktoren beeinflusst:
- Höhe des Gehaltes an organischer Substanz bzw. Humus im Boden
- Art, Menge und Leistungsfähigkeit der Bodenmikroorganismen (Bodenleben)
- Bodenfeuchtigkeit
- Bodentemperatur
- Lufthaushalt (Sauerstoffgehalt) im Boden
- Bodenpflege bzw. Intensität der mechanischen Bearbeitung
Ein mit organischer Substanz gut versorgter Boden (ab ca. 2 % Humusgehalt) ist meist in der Lage, die Rebe mit ausreichenden Stickstoffmengen zu versorgen. Die Intensität der Mineralisation von Stickstoff ist dem jahreszeitlichen Bedarf der Rebe aber nicht optimal angepasst. Eine seichte Bodenlockerung (Anfang – Mitte Mai) kann die Stickstofffreisetzung fördern. Sie begünstigt die Tätigkeit der Bodenmikroorganismen und muss so erfolgen, dass die Verfügbarkeit im Boden rechtzeitig vor einem erhöhten Bedarf der Rebe gegeben ist. Eine zu früh oder zu spät durchgeführte Bodenlockerung führt zu einer unnötigen und unerwünschten Nitratanreicherung im Boden. In Trockengebieten muss in begrünten Fahrgassen frühzeitig eine Lockerung vorgenommen werden (April). Bei starkem Triebwachstum soll die Bodenbearbeitung auf das notwendigste Maß reduziert werden, um die Verrieselungsgefahr und die Fäulnisgefahr der Trauben im Herbst gering zu halten.
Stickstoffdüngung in Ertragsanlagen
Die Höhe der Stickstoffdüngung in Ertragsanlagen richtet sich nach:
- den Wuchsverhältnissen der Rebanlage
- dem Gehalt des Bodens an organischer Substanz (und damit dem Gehalt an nachlieferbarem Stickstoff)
- der standortspezifischen Ertragsleistung einer Sorte
- dem Witterungsverlauf
- den Bodendauereigenschaften (Bodenart, Gründigkeit, Wasserverhältnisse, Grobanteil)
- der Bodenbewirtschaftung
In Ertragsanlagen kann die Bemessung der Stickstoffdüngung nach deren Wüchsigkeit gut beurteilt werden. Die Stickstoffnachlieferung der organischen Substanz des Bodens, sowie eine allfällige Stickstoffergänzung beeinflussen die gesamte Trieb- bzw. Laubentwicklung (Wüchsigkeit). Ausreichend gute Wüchsigkeit ist aber nur dann möglich, wenn alle notwendigen Nährstoffe im Boden in einem ausgewogenen Verhältnis vorliegen. Eine Untersuchung des Humusgehaltes oder die Untersuchung auf nachlieferbaren Stickstoff kann als Unterstützung für dieStickstoffdüngungsbemessung herangezogen werden.
Ob tatsächlich ein Bedarf an mineralischen Stickstoffdüngern besteht, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Bei einer Gründüngung / Begrünung mit stickstoffsammelnden Pflanzen = Leguminosen (z. B.: Wicke, Erbse, Klee) kann bei gutem Wuchs und durch termingerechtes Unterfahren oder Umbrechen des Gründüngungsbestandes auf eine mineralische Stickstoffdüngung verzichtet werden.
- Bei der Ausbringung von organischen Düngern ist deren Stickstoffgehalt und Stickstoffverfügbarkeit zu berücksichtigen.
- Ein mit organischer Substanz gut versorgter Boden ist meist in der Lage, die Reben mit ausreichenden Stickstoffmengen zu versorgen.
Maximale Stickstoffdüngung (kg N/ha) in Ertragsanlagen in Abhängigkeit von der Wüchsigkeit und von der Bodenbewirtschaftungsart Quelle: „Sachgerechte Düngung im Weinbau“, 2. Auflage 2014 |
|||
---|---|---|---|
Intensität des Triebwachstums | mittlere Ertragslage (5000 – 10000 kg/ha) |
niedrige Ertragslage (unter 5000 kg/ha) |
|
offener Boden | begrünter Boden ohne Leguminosen |
||
stark | 0 – 30 | 0 – 50 | – 20 % Abschlag |
mittel | max. 50 | max. 70 | |
schwach (N-Mangel) | max. 60 | max. 80 |
Die Zahlen in der Tabelle sind Maximalwerte für die auszubringende Stickstoffmenge.
- Eine Stickstoffgabe mit leicht löslichen Stickstoffformen soll nicht mehr als 50 kg betragen. Höher auszubringende Mengen sind aufzuteilen.
- Für jeden zusätzlichen Mehrertrag über 10.000 kg sind zusätzlich 3 kg N pro 1000 kg Trauben zu berücksichtigen.
- Bei einer Abdeckung mit Stroh (Strohmulch) erhöht sich der Stickstoffbedarf um 1 kg Reinstickstoff pro 100 kg Stroh.
- Die Standorteigenschaften sollten in Form von Zu- oder Abschlägen bei der Düngung berücksichtigt werden.
Zeitpunkt der Stickstoffdüngung
Da die Rebe erst im Mai nennenswerte Stickstoffmengen aus dem Boden entnimmt, ist eine eventuell notwendige Stickstoffdüngung frühestens Ende April auszubringen. Werden zwei Teilgaben verabreicht, wird die zweite Gabe Ende Juni gegeben (Blüte).
Junganlagen
Die Wasserversorgung ist besonders im Pflanzjahr sicherzustellen. Bei guten Bodenverhältnissen ist meist in den ersten zwei bis drei Entwicklungsjahren für die Rebe keine Stickstoffdüngung erforderlich.
Phosphor- und Kaliumdüngung
Eine mangelnde Nährstoffversorgung (besonders von Kalium) führt nicht nur zu einer starken Beeinträchtigung der Trauben- und Weinqualität, sondern auch zu einer Verminderung der Widerstandsfähigkeit gegen Frost. Durch die Schwächung können bestimmte Pilzkrankheiten verstärkt auftreten. Im Unterschied zur Stickstoffdüngung ist die Phosphor- und Kaliumzufuhr nicht zeitgebunden. Diese Nährstoffe werden am besten im Herbst ausgebracht.Liegt von einem Weingarten eine Bodenuntersuchung vom Oberboden (OB) und Unterboden (UB) von den Nährstoffen Kalium und Phosphor vor, dann ist die Düngeempfehlung für die beiden Horizonte zusammenzuzählen. Die Ausbringung hat in den jeweiligen Horizont zu erfolgen. Liegt keine Bodenuntersuchung vor, wird Stufe C unterstellt.
Mineraldüngung vor der Pflanzung
Bei Empfehlungen für die Aufdüngung (Vorratsdüngung) von Weingartenneuanlagen ist darauf zu achten, dass der Boden vor der Auspflanzung gut durchmischt wird, um eine gleichmäßige Nährstoffversorgung über alle Bodentiefen zu gewährleisten.

Düngungsverbote
Basis: Wasserrechtsgesetz, Nitratrichtlinie
- Generelles Düngungsverbot besteht beigefrorenen, schneebedeckten, wassergesättigten und überschwemmten Böden
- Ab 15. Oktober bis 15. Februar: Ausbringungsverbot für stickstoffhältige Handelsdünger, Gülle und Jauche. Bei Begrünung ab 15. November.
- Ab 30. November bis 15. Februar: Ausbringungsverbot für Stallmist und Kompost
Pflanzlochdüngung
Eine Düngung in die Pflanzgrube mit normalen Handelsdüngern ist zu unterlassen. Dies führt auch bei geringen Mengen zu Wurzelverbrennungen (ausgenommen Spezialdünger für die Jungpflanzenanzucht wie z. B. „Basacote Plus“). Bei ungünstigen Bodenverhältnissen kann ein spezieller Mehrnährstoffdünger (geeignet für die Jungpflanzenanzucht) verwendet werden.
Beispiel: Weingartenfläche(n) wo eine Bodenuntersuchung vom OB und UBvorliegt. Die Ausbringung hat im jeweiligen untersuchten Horizont zu erfolgen. | |
---|---|
Entnahmetiefe | KaliumK2O kg/ha |
OB | 60 |
UB | 120 |
Summe/ha | 180 |
Düngungstabelle für die Aufdüngung (Vorratsdüngung) bei Weingartenneuanlagen | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gehaltsstufe | Nährstoffgaben in kg/ha | |||||||
Phosphor | Kalium unter Berücksichtigung des K/Mg-Verhältnisses *) |
|||||||
Leichter Boden |
mittel schwerer Boden |
Schwerer Boden |
||||||
P | P2O5 | K | K2O | K | K2O | K | K2O | |
A sehr niedrig | 140 | 300 | 370 | 440 | 450 | 540 | 530 | 640 |
B niedrig | 75 | 150 | 300 | 360 *) | 380 | 460 *) | 470 | 560 *) |
C ausreichend | 35 | 75 | 230 | 280 *) | 315 | 380 *) | 400 | 480 *) |
Angaben für P und K gerundet*) Bei ungünstigem K/Mg-Verhältnis (unter 1,7:1) ist eine Kaliumdüngung wie bei der nächst niederen Gehaltsstufezulässig.Quelle: „Sachgerechte Düngung im Weinbau“, 2. Auflage 2014 |
Empfohlene Düngermengen von Phosphor und Kalium für die jährliche Erhaltungsdüngung des Ober- und Unterbodens.Quelle: „Sachgerechte Düngung im Weinbau“, 2. Auflage 2014 | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Phosphor (kg/ha/Jahr) | Kalium (kg/ha/Jahr) | ||||||
Gehaltsstufe | Oberboden | Gehaltsstufe | Oberboden ²) | Unterboden ²) | |||
P2O5 | P | ||||||
A | 53 | 23 | A | 120 | 100 | 120 | 100 |
B | 44 | 19 | B | 100 1) | 83 1) | 100 1) | 83 1) |
C | 20 | 9 | C | 80 1) | 66 1) | 80 1) | 66 1) |
D | keine Düngung | D | 40 | 33 | 40 | 33 | |
E | keine Düngung | E | keine Düngung | keine Düngung | |||
Jahreswirksamkeit des Wirtschaftsdüngerstickstoffs in Prozent bezogen auf die feldfallenden Stickstoffmengen für Acker- und Grünland. | |
---|---|
Wirtschafts- Düngerart | Jahreswirksamkeit |
Stallmist | 50 % |
Rottemist | 30 % |
Kompost | 10 % |
Mit Hilfe der Werte in Tabelle kann der Gehalt an feldfallendem Stickstoff in den Gehalt an jahreswirksamen Stickstoff umgerechnet werden. |
Organische Düngung
Kompost
Anwendung von Kompost aus biogenen Abfällen im Weinbau laut Richtlinie des Fachbeirates für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz beim BMLFUW: Die Kompostanwendung im Weinbau kann aufgrund folgender Anwendungsziele erfolgen:
- Erhöhung und Erhaltung des Gehaltes an organischer Substanz, Schaffung von ausgeglichenen Temperatur-, Feuchtigkeits- und Bodenluftverhältnissen
- Verbesserung der Bedingungen für das Bodenleben durch Zufuhr von Nährhumus
- Verminderung der Bodenerosion
Innerhalb von 5 Jahren dürfen maximal 40 t TM/ha aufgebracht werden. Die mit dieser Menge an Kompost zugeführten Nährstoffe müssen bei einer allfälligen Mineraldüngung berücksichtigt werden. Aufgrund des niedrigen Nährstoffbedarfes von Rebkulturen sind im Weinbau generell nährstoffarme Komposte zu empfehlen. Darüber hinaus kann Kompost für den Erosionsschutz bei offenen Böden eingesetzt werden. Dafür haben sich grob abgesiebte Mulchkomposte (ca. 10 30 mm) bewährt. Die Aufbringung sollte im Herbst vor der Einsaat der Wintergründüngung bzw. im Frühjahr bei entsprechenden Bodenbedingungen erfolgen. Bei der Auspflanzung von Reben kann Kompost als Bestandteil einer Pflanzerdemischung verwendet werden, die als Startgabe zur Versorgung der Rebe in das Pflanzloch gegeben wird. Komposte für diesen Anwendungszweck sollten einen Salzgehalt von weniger als 4 g/l aufweisen und in der Qualität einem Reifkompost entsprechen. Der Kompostanteil der Erdmischung in der Pflanzgrube darf 1/3 keinesfalls übersteigen. Die Gefahr des Auftretens von Chlorose ist bei humusarmen Böden erhöht und kann somit langfristig durch eine Verbesserung des Humusgehalts mittels Komposteinbringung reduziert werden.
Die gesamte Richtlinie für die Anwendung von Kompost aus biogenen Abfällen in der Landwirtschaft kann unter der Internetadresse https://www.ages.at/themen/umwelt/boden/boden-und-duengerbroschueren/ heruntergeladen werden.
Die Verwendung von Klärschlammkomposten wird im Weinbau nicht empfohlen.

Anwendung organischer Handelsdünger
Das große Angebot an organischen Handelsdüngern basiert auf vielen verschiedenen Rohstoffen. Beispiele dafür sind getrockneter Hühnerkot, Horn- und Knochenmehle und zahlreiche pflanzliche Rückstände ausunterschiedlichen industriellen Prozessen der Futter-, Lebensmittel- und Genussmittelproduktion (Beispiele: Rizinusschrot, Melasse, Mälzereirückstände). Da diese Produkte fast ausschließlich hohe Nährstoffgehalte haben, sind die ausbringbaren Mengen stark eingeschränkt. Die enthaltenen organischen Substanzen haben überwiegend Nährhumuscharakter. In Verbindung mit den hohen Nährstoffgehalten ergibt sich eine schnelle Nährstofffreisetzung und damit Nährstoffverfügbarkeit für die Reben und eine Anregung der biologischen Aktivität im Boden. Diese Dünger sind daher kaum zur dauerhaften Anhebung der Humusgehalte geeignet. Die Beschaffenheit der Inhaltsstoffe und die daraus resultierende Aktivierung der Mikroorganismentätigkeit lässt sogar eher eine Beschleunigung des Abbaus von in der Fläche bereits vorhandenem Humus erwarten. Die tatsächlichen – fachlich sinnvollen – Ausbringungsmengen sind vom Produkt und dessen Nährstoffgehalt abhängig. Die damit ausgebrachten Nährstoffe sind in der Nährstoffbilanz zu berücksichtigen.
Wirksamkeit des Stickstoffs in Wirtschaftsdüngern
Der nach Abzug unvermeidbarer Stall-, Lager- und Ausbringungsverluste verbleibende Stickstoff im Wirtschaftsdünger erreicht im Jahr der Anwendung je nach Kulturart und Mineralisierungsbedingungen eine unterschiedlich hohe Wirksamkeit. Diese Jahreswirksamkeit (siehe Tabellen) setzt sich aus der Direktwirkung zum Zeitpunkt der Ausbringung und der daran anschließenden, geschätzten Stickstoffmineralisation zusammen. Neben der Jahreswirksamkeit kann beim regelmäßigen Einsatz von Wirtschaftsdüngern im Sinne einer Kreislaufwirtschaft je Anwendungsjahr mit einer Nachwirkung von 3-5% gerechnet werden.
Die unmittelbare Wirksamkeit des in Wirtschaftsdüngern enthaltenen Stickstoffs ist wesentlich vom Verhältnis zwischen mineralisch und organisch gebundenen Anteilen abhängig. Die Tabelle gibt einen Überblick über die relativen Anteile von Ammoniumstickstoff (mineralischer Stickstoff) und organisch gebundenem Stickstoff in Wirtschaftsdüngern. Je höher der Anteil an mineralischem Stickstoff ist, umso höher ist auch die unmittelbare Wirksamkeit. Dies ist besonders von Bedeutung, wenn am Standort ein Stickstoffmangel zu beobachten ist. Zur längerfristigen Bodenverbesserung (Humusaufbau) sind Wirtschaftsdünger mit hohem Anteil an organisch gebundenem Stickstoff zu empfehlen.
Übersicht zum durchschnittlichen Gehalt an Trockenmasse ™ und organischer Substanz sowie zum durchschnittlichen Nährstoffgehalt der wichtigsten Wirtschaftsdünger (Quelle: „Sachgerechte Düngung im Weinbau“, 2. Auflage 2014) |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Art der Tiere und des Wirtschaftsdüngers | TM-Gehalt | N Lager | N feldfallend | P2O5 | K2O | org. Substanz |
Gew % | kg/m³ | |||||
Milchkühe (inkl. Nachzucht) Rottemist Stallmistkompost Stallmist (einstreuarm) |
25-40 35-60 20-25 |
4,4 2,1 3,2 |
4 1,9 2,9 |
4,2 2 2,5 |
9,1 4,4 4,2 |
129 62 145 |
Mastrinder (Maissilage) Gülle (unverdünnt) |
10 | 5,2 | 4,5 | 2,5 | 5 | 75 |
Schafe (inkl. Lämmer) Tiefstallmist |
25-30 | 4,3 | 3,9 | 2,1 | 4,9 | 140 |
Pferde Stallmist |
25-30 | 2,3 | 2,1 | 1,5 | 3 | 113 |
Schweine (bei Phasenfütterung bzw. N– und P—reduzierter Fütterung sind die entsprechenden N– und P2O5—Gehalte um 20 % zureduzieren) | ||||||
Zuchtsauen Stallmist |
25 | 4,2 | 3,8 | 5,5 | 3,6 | 182 |
Mastschweine (Gülle) Tiefstallmist |
30 | 7,4 | 6,7 | 4,6 | 7,3 | n. a. |
Legehennen Trockenkot |
50 | 8,5 | 7,7 | 12 | 7 | 180 |
Masthähnchen (Broiler) Festmist |
60 | 9,2 | 8,4 | 10 | 8 | 250 |
Puten Festmist |
50 | 7,7 | 7,0 | 10 | 8 | 190 |
Düngung:Die Werte für den feldfallenden Stickstoff sind auf den jahreswirksamen Stickstoff umzurechnen. Feldfallender Stickstoffwert x 0,6 ergibt jahreswirksamen Stickstoff für Mist Feldfallender Stickstoffwert x 0,4 ergibt jahreswirksamen Stickstoff für Rottemist Feldfallender Stickstoffwert x 0,2 ergibt jahreswirksamen Stickstoff für Kompost Mineralischer Stickstoff, Kalium und Phosphor müssen nicht in feldfallend und jahreswirksam umgerechnet werden. |
Relativer Anteil von NH4-Stickstoff und organisch gebundenem Stickstoff in unterschiedlichen Wirtschaftsdüngern. |
||
Wirtschaftsdüngerart | NH4-Stickstoff In % |
Organisch gebundener Stickstoff in % |
Stallmist, Carbokalk, Organische Handelsdünger über 15 % Trockenmassegehalt |
15 | 85 |
Handelsdünger unter 15 % Trockenmassegehalt | 50 | 50 |
Rottemist | 5 | 95 |
Stallmistkompost, Komposte (biogene Abfälle) | < 1 | >99 |
Legehühnerkot (frisch) | 30 | 70 |
Legehühnertrockenkot, Jungkükenfrischkot und Putenmist |
15 | 85 |
Die in Tabelle angegebenen Gehalte sind aus Mittelwerten abgeleitet. Liegt ein entsprechendes Untersuchungsergebnis vor, sind diese Werte heranzuziehen. |