Flavescence dorée
Goldgelbe Vergilbung

Nach dem Erstbefall 2009 in der Südoststeiermark, konnte die gefährliche Krankheit Flavescence dorée (Goldgelbe Vergilbung) im Jahr 2016 auch im Burgenland an zwei Monitoringstandorten nachgewiesen werden. Im Gegensatz zu Stolbur kann sich diese Krankheit über die Amerikanische Rebzikade innerhalb kürzester Zeit in einem Weinbaugebiet rasch ausbreiten. Befallene Stöcke können auch durch Rückschnittmaßnahmen nicht gerettet werden, sie müssen gerodet werden, da sie sonst Infektionsquellen für die nähere Umgebung darstellen können.
Aufgrund der zügigen Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade und den ersten Krankheitsausbrüchen der Goldgelben Vergilbung haben die beiden betroffenen Bundesländer (Steiermark, Burgenland) auch im Jahr 2016 im Verbreitungsgebiet der Amerikanischen Rebzikade und im Speziellen in Gebieten mit Auftreten der Goldgelben Vergilbung (Befall- und Sicherheitszone) gesetzliche Maßnahmen verordnet. Bekämpfungszeitpunkte und geeignete Pflanzenschutzmittel wurden und werden auch im heurigen Jahr über den Warndienst der Landeskammer und Land- und Forstwirtschaft bekannt gegeben. Innerhalb der ausgewiesenen Befalls- und Sicherheitszonen gelten bis auf weiteres folgende Regelungen:
- Aufgelassene Weingärten, Vermehrungsflächen, Weinhecken usw. sind bis 31. Mai in einen ordnungsmäßigen Pflegezustand zu bringen oder zu roden.
- Waldreben (Clematis vitalba) auf bepflanzten Grundstücken und an benachbarten Waldrändern sind zu entfernen. Ihr Wiederaustrieb ist zu verhindern.
- Sämtliche Weingärten, Weinhecken, Weinlauben sowie einzelne Rebstöcke sind bei Bedarf gemäß Vorgaben zu behandeln
Verdachtsfälle bitte an den zuständigen Weinbauberatern oder dem „Amtlichen Pflanzenschutzdienst des Landes Steiermark oder Burgenland“ melden.

