ÖPUL – Biologische Wirtschaftsweise
Die Fördervoraussetzungen für die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ sind auf der gesamten landwirtschaftlichen Betriebsfläche derselben Kulturart einzuhalten (z. B. Ackerbau konventionell, Weinbau Bio ist möglich).
Fördervoraussetzungen:
- Anerkennung als Biobetrieb und Abschluss eines Vertrags mit der Kontrollstelle spätestens ab 1. Jänner des 1. Verpflichtungsjahres.
- Einhaltung der Bestimmungen der EU Bioverordnung und der ergänzenden nationalen Vorschriften (Österreichisches Lebensmittelbuch, Codexkapitel A8) betreffend Kauf, Lagerung und Verwendung von Betriebsmitteln.
- Erhaltung des Grünlandausmaßes über den Verpflichtungszeitraum
- Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung
- Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 5 Stunden bis spätestens 31.12.2018
- Erhaltung und naturverträglicher Umgang mit flächigen und punktförmigen Landschaftselementen.